Gasthaus Steinberg

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Sicher & Sorglos - Alles auf einem Blick

Agata und Michael Grafl

Bei aller Vorfreude behalten wir stets die Sicherheit, den Schutz und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter im Blick. Gerne möchten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen auf dem Laufenden halten.

Eure Gastgeber
Agata & Michael Grafl

Das Wichtigste zuerst: Ihr Aufenthalt im Gasthaus Steinberg ist ab 20. Mai wieder möglich. Trotz neuer Rahmenbedingungen versprechen wir Ihnen eines: Unser Gasthaus bleibt ein Kraftort in der Natur, wo Sie gut aufgehoben sind und sich sicher fühlen können. Dafür garantieren wir mit unserem strengen Hygienekonzept, das schon im letzten Sommer überzeugt hat.
Das Gasthaus Steinberg ist der Ort für Ihren mit ABSTAND schönsten Urlaub.

Infomationen zu den Aktuellen Reisebestimmungen finden Sie hier:
Österreich, Deutschland & Schweiz

Die drei G - Reglung

1. Getestet

• Die Abnahme eines PCR-Tests darf 72 Stunden zurückliegen

2. Genesen
• Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.
• Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
• Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

3. Geimpft
• Auch die Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff gilt als Nachweis.
• Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
• Der zweite Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere sechs Monate.
• Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt neun Monate ab dem Tag der Impfung.
• Für genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Ab Mai sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch als Zertifikat/QR-Code im digitalen „Grünen Pass“. Impfungen sind mit dem Impfausweis belegbar.

Regeln im Gastronomiebereich

1. Mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe (max. 4 Personen zzgl. bis zu 6 minderjähriger Kinder in geschlossenen Räumen, max. 10 Personen zzgl. bis zu 10 minderjährige Kinder im Freien, oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt) halten.

2. Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen, außer während des Verweilens am Verabreichungsplatz.

3. Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) beim Betreten vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.

4. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.

5. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.

6. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.

7. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

8. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.

9. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

10. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

11. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!

Regeln im Hotelbereich

1. Mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen außer gegenüber Personen, aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden aus der gemeinsamen Wohneinheit, halten.

2. FFP2-Maske in allgemein zugänglichen Indoor-Bereichen. Kinder zwischen 6 Jahren und dem vollendenden 14. Lebensjahr benötigen nur einen enganliegenden MNS. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

3. Bei erstmaligem Betreten gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorweisen. Des Weiteren ist für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen, von Sportstätten sowie von Freizeiteinrichtungen in Beherbergungsbetrieben jederzeit ein gültiger Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (Test, Impfung, Genesung) erforderlich. Nachweise sind für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.

4. Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen in allgemein zugänglichen Bereichen, wie Rezeption, Restaurant und Wellnessbereich reduzieren.

5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.

6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.

8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

10. Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen und bis weitere Anweisungen kommen in der Wohneinheit bleiben.

Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!

Vorteile der Direktbuchung & Stornobedingungen Sommer 2021

# Sicher buchen mit unserer Corona-Geld-zurück-Garantie!

# Corona Pandemie: Geschlossene Grenzen Österreich, geschlossene Hotels = kostenloses Storno der Urlaubsreservierug- Anzahlung wird retour gesendet.
Sicher buchen mit unserer Corona-Geld-zurück-Garantie!
Sollten einen Tag vor Reisebeginn (Ankunftstag) aufgrund der Corona-Pandemie die gebuchte Unterkunft oder sämtliche im gebuchten Skipass enthaltenen Skigebiete geschlossen sein, können Sie kostenlos stornieren. Dies gilt ebenfalls, sofern eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts des jeweiligen europäischen Staates für den gebuchten Urlaubsort besteht oder eine Anreise aufgrund von Grenzschließungen des Ziellandes nicht möglich ist. Wir werden die Erstattung der Anzahlung nach der Stornierung veranlassen.

Allgemeine Stornierungen nicht Corona bedingt! Offene Grenzen keine Reisewarnungen usw.

• Allgemeine Stornierungen bis 30 Tage vor Anreisetag sind kostenfrei. Anzahlung retour
• Stornierungen innerhalb 23Tage vor Anreise 30%
• Stornierungen Zimmer innerhalb 7 Tage vor Anreise 75%
• Nichtanreise werden mit 100% des Gesamtpreise berechnet.
• Es gelten die Internationalen Hotelvertragsbedingungen

Auf Nummer sicher mit einer Reiseversicherung!

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Der Urlaub ist gebucht, alle freuen sich auf die schönste Zeit im Jahr und dann kann man plötzlich die Reise nicht antreten. Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten empfehlen wir den Abschluss der Hotelstornoversicherungen der Europäischen Reiseversicherung.

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Trotz Pandemiestatus besteht bei der Europäischen Reiseversicherung Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19. Details zu diesem Entgegenkommen finden Sie hier: Covid-19 Details für die österreichische Hotellerie »

STORNOBEDINGUNGEN im Sommer 2021: Bei einer Reisewarnung, Grenzschließungen bzw. Erklärung zum Risikogebiet können Sie kostenlos stornieren. Ansonsten gelten die Stornobedingungen des österreichischen Hotelreglements. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Geschäftsbedingungen Hotelerie.

Das ist Sommerurlaub ohne Risiko!

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